Maskenpflicht in der Fußgängerzone/ Innenstadt
Hintergrund ist der erhöhte Inzidenzwert und die gleichzeitige Öffnung des Einzelhandels
In der Detmolder Innenstadt gilt ab morgen erneut eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken. In der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr muss ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz in den folgenden Bereichen getragen werden: Bruchstraße (Marktplatz bis Paulinenstraße), Exterstraße, Krumme Straße, Lange Straße (Hasselter Platz bis Hornsches Tor), Marktplatz, Rosental, Schülerstraße und Unter der Wehme. Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 19.04.2021. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dieser Pflicht ausgenommen, ebenso Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.