Anmeldung von Schulanfängern in Detmold für das Schuljahr 2022/23
Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 30. September 2016 geboren worden sind, beginnt im August 2022 die Schulpflicht. Der Beginn der Schulpflicht gilt auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt worden waren.
Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, ihr Kind bis zum 8. Oktober 2021 zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 4. Oktober 2021 zur Verfügung.
Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen.
Eine Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. das Familienstammbuch sowie den Impfpass mit Nachweis der Masernimpfung sind zur Anmeldung mitzubringen. Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am 2. Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 10. August 2022. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold sowie auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung.