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Maskenpflicht für Andreasmesse und 2G-Regelung für Schüler*innen

Mit dem Start der Andreasmesse gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf dem Veranstaltungsgelände.

Detmold. Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung und des zu erwartenden Andrangs von Besucher*innen weist die Stadt Detmold eine Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände aus.

Das Tragen einer medizinischen Maske in der Detmolder Innenstand ist während der Andreasmesse in den nachfolgend öffentlichen Bereichen somit verpflichtend:

Bruchstraße (Marktplatz bis Paulinenstraße)

Lange Straße (Hasselter Platz bis Hornsches Tor)

Marktplatz

Rosental

Ameide

Kronenplatz

Schülerinnen und Schüler sind aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung einschließlich des 15. Lebensjahres von den Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Ab dem 16. Lebensjahr müssen Schülerinnen und Schüler eine Immunisierung im Sinne von 2G nachweisen.

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