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Hecken-Pflegeschnitt nicht vergessen

Es grünt so grün… Aber hier ist die Fläche des Rad-/Gehweges schon erheblich eingeschränkt, ein Rückschnitt muss erfolgen. Foto: Stadt Detmold

 

 

Überwuchs auf den Geh- und Radwegen gefährdet Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende.

Viel Regen in den vergangenen Wochen, dazu Wärme: In Detmold grünt und sprießt es allerorten. Das ist schön, führt an manchen Stellen aber auch zu Konfliktpotenzial. Zum Beispiel, wenn Pflanzen die Nutzung von Rad- und Fußwegen einschränken. Die städtischen Teams arbeiten so schnell wie möglich an den Einfriedungen der städtischen Grundstücke. Auf das Thema Überwuchs müssen aber auch die Privatanlieger einer Straße achten, denn sie sind verantwortlich für die Freihaltung der Wege vor ihren Grundstücken. Das betrifft überhängenden Bewuchs, aber auch Laub und Schmutz.

 

Viele Detmolderinnen und Detmolder haben das Thema im Blick. Dennoch werfen Mitarbeitende des städtischen Straßenunterhaltungsteams aktuell rund 30-mal am Tag Mitteilungen in Briefkästen. „Bitte um Rückschnitt“ steht darauf. Die Wurfsendung thematisiert überhängenden Bewuchs von einem Grundstück auf den Straßen- oder Geh-/Radwegraum. Die Anlieger werden gebeten, das Grün zurückzuschneiden. Dabei geht es nicht darum, alles schön ordentlich zu haben. Vielmehr gibt es handfeste Gründe, die Bernd Hagemeister, Leiter des Teams Straßenunterhaltung, formuliert: „Alle Verkehrsteilnehmer sollen die öffentlichen Verkehrsflächen immer uneingeschränkt und gefahrlos benutzen können, insbesondere natürlich Kinder oder Personen mit Handicap, zum Beispiel einer Seheinschränkung.“ Für letztere kann es besonders wichtig sein, die Gehwegkanten mit ihrem weißen Langstock ertasten zu können.  Das Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW regelt die Verpflichtung der Anlieger zum Rückschnitt von Grün; sie ergibt sich aus dem Paragraf 30 (4) des Gesetzes.

Natürlich ist auch geregelt, in welchem Umfang der Rückschnitt zu erfolgen hat. Das Stichwort dazu ist das „Lichtraumprofil“. Über Straßen müssen 4,50 Meter freigehalten werden, damit auch Lkw oder Müll- und Feuerwehrfahrzeuge passieren können; über Rad- und Gehwegen beträgt die Höhe, bis zu der freigeschnitten werden muss, 2,50 Meter. Seitlich sollte der Rückschnitt bis hinter die Grundstücksgrenze vorgenommen werden – am besten bis zu 50 Zentimeter hinter der Rasenkante, dem Zaun oder dem Bordstein. Freigehalten werden müssen zudem Straßenlaternen, Verkehrszeichen oder Ampeln.

Bernd Hagemeister weist auf eine Tatsache hin, die oftmals nicht bekannt ist: „Solche Pflegeschnitte dienen der Verkehrssicherheit und sind daher entgegen dem Naturschutzgesetz ganzjährig erlaubt. Gegebenenfalls müssen sie auch mehrfach vorgenommen werden.“ Wobei „müssen“ wörtlich zu verstehen ist. Denn „einfach wachsen lassen“ ist letztlich eine Ordnungswidrigkeit, die von der Ordnungsbehörde der Stadt Detmold verfolgt wird.

 

Christian Lehmkuhl und Nils Wedegärtner vom Grünflächen-Team „Ost“ der Stadtverwaltung nehmen einen Pflegeschnitt an einer Hecke vor.

 

Straßen- und Gehsteigreinigung

Wo wir schon dabei sind… Was für Bäume, Hecken, Büsche gilt, gilt auch für die Reinigung der Fußwege und Fahrbahnränder: Die erste Zuständigkeit liegt bei den Anliegern. Am meisten freut sich das Team Straßenreinigung und Winterdienst der Stadtverwaltung, wenn die Bürgerinnen und Bürger einmal die Woche zum Besen greifen. Teamleiter Arnold Detert: „Wir bedanken uns bei allen, die ihre Pflicht in der Hinsicht wahrnehmen – vor allem, wenn die Bäume im Herbst ihr Laub verlieren, denn das steigert Sicherheit und Sauberkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer der Gehwege. Wichtig ist für uns außerdem: Bitte das Kehrgut nicht in die Straßengosse kippen, sondern in die eigenen Müllgefäße. Denn sonst verstopfen schnell die Straßenabläufe.“

Alle Aspekte der Straßenreinigung sind in der entsprechenden Satzung der Stadt aufgeschrieben, die im Serviceportal der Stadt Detmold unter www.serviceportal-detmold.de zu finden ist, wenn im Suchfeld das Stichwort „Straßenreinigung“ eingegeben wird.

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