Geflügelpest in Gütersloh und Paderborn: Aufstallungspflicht für Hausgeflügel ab sofort auch im Kreis Lippe
Nachdem in unseren Nachbarkreisen Gütersloh und Paderborn der Verdacht auf Geflügelpest in zwei Beständen offiziell festgestellt wurde, hat das Umweltministerium des Landes NRW gestern eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet. Damit sind auch alle Geflügelhalter im Kreis Lippe aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Die Kreisverwaltung bringt eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg.
„Durch den Jahreszeit bedingten Vogelzug ist die Gefahr, dass das Virus auch in Lippe eingeschleppt wird, groß“, erklärt Kreisveterinärin Ricarda Rottmann. „Daher müssen sich Geflügelhalter dringend an die Vorgaben halten.“
Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen haben zum Ziel, den Kontakt zwischen infizierten Wildvögeln und gehaltenen Geflügel soweit wie möglich zu minimieren.
Die Geflügelhalter sind dazu aufgerufen, alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Dazu gehört unter anderem, dass Geflügelhaltungen nur mit sauberen Gegenständen (Schuhwerk, Schutzkleidung, Schubkarre, Fahrzeuge ect.) betreten werden dürfen. Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des Kreises unter 05231 62-2230 oder
vetlmue@kreis-lippe.de zu melden. Der direkte Kontakt sollte vermieden werden. Erkrankungen von Hausgeflügel, insbesondere dann, wenn mehrere Tiere innerhalb kurzer Zeit verenden, müssen ebenfalls dem Veterinäramt mitgeteilt werden.