Pressemitteilung der Stadt Detmold zum Grundsteuergesetz
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Detmolds Bürgermeister Frank Hilker spricht Klartext zum Vorgehen des Landes
Mit erheblicher Kritik reagiert Detmolds Bürgermeister Frank Hilker auf das gestern (Donnertag, 4. Juli), vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Gesetz zu differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer. „Dass die Städte nun angeblich mehr Freiheit bei der Gestaltung der Grundsteuer bekommen, ist schlicht blanker Hohn“, so Frank Hilker, der Ostwestfalen-Lippe im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes vertritt. „Vielmehr stiehlt sich das Land hier aus der Verantwortung für hausgemachte Fehler durch eine schlecht umgesetzte Reform.“
Der Landtag hat mit der Mehrheit von CDU und Grünen beschlossen, dass die Städte und Gemeinden künftig differenzierte Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien erheben können. Denn durch die Umsetzung der Grundsteuerreform werden Gewerbegrundstücke bei der Grundsteuer um bis zu 50 Prozent entlastet und Wohngrundstücke um bis zu 30 Prozent stärker belastet. Über die unterschiedlichen Hebesätze sollen die Kommunen dieses Ungleichgewicht beheben können und gleichzeitig eine Mindereinnahme bei den Grundsteuern für die städtischen Haushalte verhindern. Denn blieben alle Hebesätze so wie bisher, würde die Stadt Detmold auf rund 2,5 Millionen Euro Grundsteuer verzichten müssen – oder aber den Hebesatz um mehr als 100 Punkte erhöhen und damit besonders das Wohnen zusätzlich belasten.
Für Detmolds Bürgermeister Frank Hilker ist das Gesetz des Landes vor allem der Versuch, Verantwortung vom Land auf die Kommunen abzuwälzen – in diesem Fall insbesondere die Verantwortung für rechtliche Folgen. Denn die Kommunen müssen nun gerichtsfest ermitteln und dokumentieren, wie es zu der unterschiedlichen Festsetzung gekommen ist. Ein einziger Fehler kann dabei eine Hebesatz-Satzung zunichtemachen – und das jedes Jahr wieder. Zudem ist festzuhalten, dass zum Ausgleich der Bewertungsunterschiede nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke mit einer Grundsteuer belastet werden müssten, die doppelt so hoch liegen müsste wie die für Wohngrundstücke. Das erhöht das Risiko von Klagen erheblich.
Die kommunale Familie hatte im Vorfeld bereits Bedenken gegen das Landesgesetz angemeldet. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus allen NRW-Kommunen hatten das Vorhaben aus den oben genannten Gründen über die kommunalen Spitzenverbände abgelehnt und stattdessen verlangt, dass das Land als Gesetzgeber eine einheitliche, landesweit geltende Messzahl für die Grundsteuer festlegt. So haben die Bundesländer Saarland und Berlin das Problem gelöst.
Mit den Landtagsabgeordneten Ellen Stock und Dr. Dennis Maelzer (SPD) sowie Julia Eisentraut (Bündnis 90/Grüne) war Bürgermeister Frank Hilker zu dem Thema im Gespräch. „Diese Gesprächsbereitschaft hätte ich mir im Vorfeld der Entscheidung von allen Landtagsabgeordneten aus Lippe gewünscht“, so der Detmolder Bürgermeister. Er wird nun gemeinsam mit dem Detmolder Verwaltungsvorstand Dr. Miriam Mikus und Thomas Lammering nach Wegen suchen, dem Detmolder Stadtrat ein transparentes und sicheres Verfahren für den Grundsteuerhebesatz vorzuschlagen ohne Wohnimmobilien zu benachteiligen. „Das ist leider nicht das einzige Thema, mit dem das Land die Kommunen allein lässt“, so Hilker abschließend mit dem Verweis auf Kitas, OGS, Geflüchtete und viele weitere Fragestellungen.