Stadt Detmold führt Maskenpflicht in der gesamten Fußgängerzone ein
Hintergrund ist die Verordnung der Landesregierung
Ab Samstag, 5. Dezember 2020, weitet die Stadt Detmold bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone aus: Dann muss werktags zwischen 6 und 20 Uhr in der gesamten Fußgängerzone, der Exterstraße, Bruchstraße, Schülerstraße, Krumme Straße und im Rosental eine Alltagsmaske o.ä. getragen werden. Hintergrund dafür ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach muss eine Maske nun auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften getragen werden. Die Maskenpflicht im Rosental ergibt sich aus den dortigen Bushaltestellen, an denen – so wie in den Bussen selbst – eine Alltagsmaske getragen werden muss.